AGB

Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen („ALV“) der

Leuendorff Gebäudetechnik, Energie- und Mineralölhandel GmbH

(Stand 1/2020)

 

 

1. Allgemeines

(1) Für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und Leistungen von Leuendorff Gebäudetechnik, Energie- und Mineralölhandel GmbH (nachstehend „Verkäuferin“) gelten die nachfolgenden ALV, sofern und soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Änderungen der ALV gelten ab Einführung der jeweiligen Änderung. Soweit in diesen ALV nicht anders geregelt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(2)  â€“ entfällt -(3)  -entfällt -

(4) Für den Vertrag gelten ausschließlich die AVL der Verkäuferin.

 

2. Qualität

(1) Die Verkäuferin schuldet nur Produkte mittlerer Art und Güte. Für die Beschreibung der Beschaffenheit der Kaufsache ist die schriftliche Vereinbarung im Kaufvertrag oder Lieferschein maßgeblich. Qualitätsmerkmale von Proben oder Mustern, Analyseangaben oder Spezifikationen sind nur Beschaffenheitsangaben der Kaufsache, sofern sie schriftlich vereinbart sind. Die Verkäuferin gewährt keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie. Bei genormten Produkten gelten die innerhalb der Norm zulässigen Toleranzen.

 

3. Preise

(1) Soweit kein Preis für die Ware vereinbart ist, erfolgt die Berechnung nach den am Versandtage für die gelieferten bzw. abgenommenen Mengen und Produkte allgemein bei der Verkäuferin gültigen Preise. Wenn nicht anderes vereinbart, verstehen sich die angegebenen Preise ohne Umsatzsteuer, die mit dem jeweils gültigen Satz gesondert berechnet wird.

(2) Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lieferung/Erbringung der Leistung mehr als vier Monate oder handelt es sich bei dem zugrundeliegenden Vertrag um ein Dauerschuldverhältnis und sollte die verkaufte Ware oder ihre Vor- und Zwischenerzeugnisse oder ihre Rohstoffe mit Mineralölsteuern, Zöllen oder sonstigen Abgaben belastet sein oder werden oder sollten im Kaufpreis enthaltene Abgaben oder Frachten erhöht werden, so verändert sich der Kaufpreis vom Tage der Einführung/ Änderung in entsprechender Höhe, auch wenn eine Festpreisvereinbarung vorliegt. Das gleiche gilt, wenn die Belastung/Erhöhung nur für Waren ausländischer Herkunft gilt. Das Recht zu einer entsprechenden Preiserhöhung steht der Verkäuferin weiterhin zu, wenn infolge außergewöhnlicher Umstände (z.B. Minderbeladung-, Eilzuschläge) Mehrkosten für die Versorgung der Auslieferungsstelle oder für die Belieferung der vom Käufer gewünschten Empfangsstelle entstehen oder sich eine auf den Vorprodukten oder Rohstoffen liegende Belastung um mehr als 3 % erhöht.

 

4. Zahlung und Bonitätsprüfung/ Zahlungsverzug/ Aufrechnung

(1) Kaufpreise sind grundsätzlich sofort fällig. Sie sind netto Kasse eingehend ohne Abzug zu leisten.

(2) Bietet die Verkäuferin davon abweichende Zahlungsarten an und tritt sie in Vorleistung, z.B. bei einem Kauf auf Rechnung, holt sie zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen ggf. eine Bonitätsprüfung ein. Die Verkäuferin behält sich vor, bei Erst- und Folgebestellungen in Abhängigkeit der Bonitätsprüfung Zahlungsarten auszuschließen. Von der Verkäuferin eingeräumte oder praktizierte Ziele können jederzeit von der Verkäuferin mit angemessener Frist widerrufen werden.

(3) Bei Nichteinhaltung der zwischen den Parteien geltenden Zahlungsweisen, im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers oder bei Vermögensverschlechterung des Käufers, ist die Verkäuferin berechtigt, weitere (Teil-)Lieferungen oder (Teil-) Leistungen  nur noch Zug um Zug gegen sofortige Zahlung oder gegen, nach Wahl der Verkäuferin, angemessene Sicherheit zu erbringen.

(4) Wechsel oder Schecks werden nur bei besonderer Vereinbarung und dann nur zahlungshalber angenommen.

 

5. Abnahme

(1) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so kann die Verkäuferin den entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt verlangen.

(2) Sofern die Voraussetzungen 4 (1) vorliegen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Verzug geraten ist.

(3) Die gekaufte Ware muss sofort abgenommen werden. Bei verspäteter Abnahme ist die Verkäuferin ungeachtet sonstiger Rechte berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Lieferung abzulehnen. In all diesen Fällen haftet der Käufer für den gesamten Schaden, der der Verkäuferin entsteht.

 

6. Lieferungen

(1)  - entfällt -

(2) Nach ihrer Wahl kann die Verkäuferin auch Ware liefern, die sie zugekauft hat. Die Verkäuferin hat die Wahl des Spediteurs, des Lieferwerks- bzw. Abgangslager.

(3) Die Einhaltung von Lieferterminen durch die Verkäuferin oder der Beginn von Lieferfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers, u.a. die vorherige Abklärung aller technischen Fragen durch den Käufer, voraus. Bis zur vollständigen Abklärung durch den Kunden ist die Verkäuferin nicht zur Lieferung verpflichtet.

(4) Reicht die Produktion der Verkäuferin oder ihrer Vorlieferanten nicht zur Versorgung aller Käufer aus, ist die Verkäuferin berechtigt, die Lieferungen nach eigenem Ermessen verhältnismäßig zuzuteilen, einzuschränken oder einzustellen.

(5) Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände, wie z.B. Arbeitskampf, hoheitliche Maßnahmen und Störung von Transportwegen, Handels- und energiepolitische Veränderungen, Betriebsstörungen wesentlicher Art, Untergang, Verlust und Beschädigungen von der Verkäuferin bestellter Ware, gleichviel, ob sie bei der Verkäuferin oder einem Zulieferer eingetreten sind und die trotz der im Einzelfall üblichen und zumutbaren Sorgfalt der Verkäuferin nicht abgewendet werden konnten, befreien die Verkäuferin für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht. Führen diese Umstände zur dauerhaften Unmöglichkeit der Leistung, ist die Verkäuferin dauerhaft von der Leistungspflicht befreit.

(6) Bei Lieferung mittels Tankwagen oder Tanksilowagen ist das Gewicht oder Volumen maßgebend, welches am Empfangsort mittels geeichter Messvorrichtungen durch die Verkäuferin festgestellt wird.

 

7. Rückgabe von Behältnissen

Bei der Rückgabe von nicht restlos entleerten Behältnissen wird der verbleibende Restinhalt nicht vergütet. Notwendigerweise entstehende Reinigungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Gefahr für Verlust und Beschädigung der Behältnisse trägt der Käufer.

 

8. Eigentumsvorbehalt

(1) Die von der Verkäuferin gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Käufer aus jedem Rechtsgrund einschließlich solcher aus Wechseln ihr Eigentum. Dies gilt auch, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Lieferungen bezahlt wird. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum der Sicherung der Saldoforderungen der Verkäuferin.

(2) Die Be-/Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für die Verkäuferin als Hersteller i.S.d. § 950 BGB, ohne dass die Verkäuferin hieraus verpflichtet wäre. Wird die von der Verkäuferin gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so überträgt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an der neuen Sache oder dem vermischten oder vermengten Bestand auf die Verkäuferin.

(3) Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware für die Verkäuferin mit kaufmännischer Sorgfalt kostenlos zu verwahren und sie entsprechend zu kennzeichnen.

(4) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware und die aus ihrer Verarbeitung entstandenen Gegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Die aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde entstehenden Forderungen - einschließlich einer etwaigen Kontokorrent-Saldoforderung - tritt er schon jetzt mit allen Nebenrechten an die Verkäuferin zur Sicherung ihrer Forderung ab. Wird die Vorbehaltsware im Rahmen von Werklieferungen weiter veräußert, so gilt die Vorausabtretung nur in Höhe des doppelten Wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Hierbei sind die Preise der letzten Faktura der Verkäuferin zu Grunde zu legen ohne Berücksichtigung von Rabatten, Skonti, Fracht- und Verpackungskosten und sonstigen Spesen. Das Gleiche gilt für die Vorausabtretung von Ansprüchen des Käufers gegen einen Dritten, wenn dieser im Falle der Verarbeitung allein Eigentum an der neuen Sache erwirbt.

(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Verkäuferin berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich erklärt. Die Verkäuferin ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten, Transportkosten, Steuerbelastungen und Marge – anzurechnen.

(6) Bei Rücknahme der Kaufsache reduziert sich die Forderung der Verkäuferin gegen den Kunden, sofern die Kaufsache noch verwendbar ist, um den Verwertungserlös.

(7) Dem Kunden im Rahmen einer Versorgungsvereinbarung zur vorübergehenden Nutzung beigestellte Gegenstände bleiben im Eigentum der Verkäuferin und gehen nicht in das Eigentum des Kunden oder eines Dritten über, auch dann nicht, wenn sie fest mit Grund und Boden verbunden werden. Die beigestellten Gegenstände werden nicht Bestandteil des Grundstückes (§ 95 BGB).

(8) Der Käufer ist widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung gegenüber der Verkäuferin nicht vertragsgemäß nachkommt oder in Vermögensverfall gerät, kann diese Einziehungsermächtigung widerrufen werden. In diesem Fall kann die Verkäuferin verlangen, dass der Käufer Einzelabtretungserklärungen erteilt, die Drittschuldner bekannt gibt, diesen die Abtretung anzeigt und alle zum Einzug dieser Forderung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt. Darüber hinaus ist die Verkäuferin auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Drittschuldner berechtigt.

(9) Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Bei einer Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Beeinträchtigung der Ware hat er die Verkäuferin unverzüglich zu benachrichtigen.

(10) Kommt der Käufer mit der Kaufpreiszahlung in Verzug oder verletzt er Bestimmungen der Ziffer 5 (5), entfällt sein Recht zum Besitz an derjenigen Vorbehaltsware, deren Lieferung der Kaufpreisforderung zugrunde liegt bzw. auf die sich die Verletzung bezieht. Er hat sie auf Verlangen einstweilig bis zur vollständigen Zahlung des entsprechenden Kaufpreises herauszugeben, ohne dass die Verkäuferin vom Vertrag zurückzutreten braucht.

(11) Verletzt der Käufer die vereinbarten Verpflichtungen, ist die Verkäuferin berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten.

(12) Ãœbersteigt der realisierbare Wert der der Verkäuferin zustehenden Sicherheiten die zu sichernde Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung nicht nur vorübergehend um mehr als 20 %, ist die Verkäuferin zur Rückübertragung verpflichtet.

 

9. Haftung

(1) Die Verkäuferin haftet nur auf Schadensersatz – unbeschadet sonstiger Ansprüche des Käufers aus dem gleichen Sachverhalt- wenn ihr, ihren Organen, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Auch ihre Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften selbst nur auf Schadensersatz – unbeschadet sonstiger Ansprüche des Käufers aus dem gleichen Sachverhalt- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Satz 1 und 2 gelten nicht für Schäden, die auf der Verletzung von Pflichten, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Käufer deshalb vertrauen darf, beruhen.

(2) Insbesondere ausgeschlossen ist der Ersatz von mittelbaren (z.B. entgangener Gewinn) und Folgeschäden, es sei denn sie beruhen auf vorsätzlichem Verhalten der Organe, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Verkäuferin.

(3) Der von der Verkäuferin, wenn sie haftet, zu leistende Schadensersatz beschränkt sich auf den typischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden, der maximal dem dreifachen Wert der Lieferung entspricht.

(4) Die Haftungsbegrenzungen nach Ziffern 7 (1) bis (4) gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in den Fällen, in denen das Gesetz solche Haftungsbegrenzungen verbietet.

 

10. Ãœbertragbarkeit

(1) Die Verkäuferin ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten, insbesondere aus Verträgen, jederzeit auf ein mit ihr im Sinne des Aktiengesetzes verbundenes Unternehmen sowie auf Dritte, die wie die Verkäuferin zur Erfüllung geeignet sind, zu übertragen.

(2) Informationen gemäß § 26 BDSG: Im Rahmen der Geschäftsbeziehung können personenbezogene Daten auch bei ausliefernden Stellen gespeichert werden.

 

11. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht

Die Verkäuferin haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 434 ff. BGB.

 

12. Speicherung des Vertragstextes

Der Vertragstext wird durch die Verkäuferin nach dem Vertragsschluss nicht gespeichert und ist daher dem Käufer nach Vertragsschluss nicht zugänglich.

 

13. Vertragssprache

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich deutsch.

 

14. Widerrufsbelehrung

 

(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das die Verkäuferin nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. In Absatz (2) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.

 

 

Widerrufsbelehrung

 

 

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Leuendorff Gebäudetechnik, Energie- und Mineralölhandel GmbH,

Alt-Karow 28 a, 13125 Berlin, Tel.: 030 / 940 941 – 0, Telefax: 030 / 940 941 – 11, E-Mail: info@leuendorff.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

 

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

 

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

 

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

 

(2) Über das Muster-Widerrufsformular informiert die Verkäuferin nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

 

Muster-Widerrufsformular

 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular

 

aus und senden Sie es zurück.)

 

 

— An Leuendorff Gebäudetechnik, Energie- und Mineralölhandel GmbH,

Alt-Karow 28 a, 13125 Berlin, Tel.: 030 / 940 941 – 0, Telefax: 030 / 940 941 – 11, E-Mail: info@leuendorff.de:

 

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag

 

über den Kauf der folgenden Waren (*)

 

— Bestellt am (*)/erhalten am (*)

 

— Name des/der Verbraucher(s)

 

— Anschrift des/der Verbraucher(s)

 

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

— Datum

 

(*) Unzutreffendes streichen

 

Die folgenden Bestimmungen gelten ergänzend nur gegenüber Unternehmen

bzw., soweit ausdrücklich bestimmt Kaufleuten

 

15. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung

stellen keine Beschaffenheitsangaben der Kaufsache gem. Ziffer 2 dar.

 

16. Beanstandungen und Gewährleistung

 (1) Im Falle einer Falsch- oder Teillieferung oder bei Vorliegen eines Sachmangels stehen dem Käufer - unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche – nach Wahl der Verkäuferin das Recht auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung zu. (2) Etwaige Beanstandungen der Lieferung müssen der Verkäuferin gegenüber schriftlich geltend gemacht werden. Erkennbare Mängel sind vom Käufer unverzüglich zu rügen. Im Ãœbrigen hat er sich durch die unverzügliche Nahme von Proben bzw. eine Probeverarbeitung von der Ordnungsgemäßheit der Lieferung zu überzeugen. Dies hat spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zu erfolgen. Bei der Probenahme/-verarbeitung erkennbare Mängel sind der Verkäuferin innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung mitzuteilen.

(3) Mängelrügen sind nur zulässig, wenn der Verkäuferin eine Probe der Lieferung von mindestens 1 kg (bzw. 1 L) zur Nachprüfung zur Verfügung gestellt wird. Die Probeentnahme hat nach der für das betreffende Produkt in Frage kommenden DIN-Norm zu erfolgen. Der Verkäuferin ist Gelegenheit zu geben, die Probe selbst zu ziehen oder sich von der ordnungsgemäßen Durchführung der Probenahme zu überzeugen.

(4) Heizöl- und lose Pelletkäufe sind grundsätzlich vom Widerrufsrecht gem. § 312 b BGB ausgeschlossen. Wird durch den Käufer der Auftrag storniert, ist die Verkäuferin berechtigt, die bereits entstandenen Kosten als Schadensersatzanspruch gegen den Käufer geltend zu machen.

 

17. Verjährung

Ansprüche des Käufers, insbesondere aus Gewährleistung und auf Schadensersatz, verjähren 1 Jahr nach Lieferung der Ware.

 

18. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

(1) Gerichtsstand für Kaufleute ist Berlin.

(2) Alle Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme von dessen internationalem Privatrecht. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

 

Berlin, im Januar 2020

 

Leuendorff Gebäudetechnik, Energie- und Mineralölhandel GmbH

Alt-Karow 28 A

13125 Berlin

 

HRB 36391