Schließlich nutzen wir es nicht nur in Bereichen, in welchen die Qualität eine untergeordnete Rolle spielt (Toilettenspülung), sondern auch zum Kochen, zur Körperpflege und (wie der Name besagt) zum Trinken. Die Qualität des Trinkwassers ist jedoch nicht nur abhängig vom Härtegrad etc.: auch alte oder beschädigte Leitungen und Mängel an Zapfstellen können sie immens beeinträchtigen. Die Anforderungen an u.a. Werkstoffe und Trinkwasserinstallationen werden durch die die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geregelt.
Die Trinkwasserverordnung trat erstmalig im Jahre 2001 in Kraft und gewährleistete fortan einen besonders hohen Qualitätsstandard unseres Trinkwassers in Deutschland. Die in ihr festgelegten Anforderungen umfassen:
Am 1. November 2011 trat die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung und mit ihr wesentliche Änderungen in Kraft. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Neueinführung des Begriffes der "gewerblichen Tätigkeit", welcher insbesondere die Vermietung von Wohnraum umfasst. Die neue Trinkwasserverordnung ist also speziell für Besitzer von Mehrfamilienhäusern und öffentlichen Gebäuden besonders zu beachten. Außerdem enthält sie Neuregelungen u.a. in Bezug auf Legionellenuntersuchungen in Trinkwassererwärmungsanlagen. Hier eine kleine Zusammenfassung.
Trinkwasser ist im Allgemeinen: "Wasser für den menschlichen Gebrauch". Hierbei gibt es aber auch sofort wieder Ausnahmen aus dieser recht allgemein gehaltenen Regel. Wasser, welches sich zum Beispiel in Geräten, für die eine Sicherheitsvorrichtung vorgeschrieben ist, befindet ist davon nicht betroffen. Einige Überlaufgarnituren und Wannenarmaturen mit eingebauter Sicherung können diese Prämissen erfüllen. Diese und andere Ausnahmeregelungen müssen also beachtet werden. In Paragraph §3 ist genau geregelt, was genau mit Trinkwasserinstallation, einer gewerblichen oder öffentlichen Nutzung gemeint ist.
Zum ersten Mal wurde auch in einem EU-Mitgliedsstaat ein Grenzwert für Uran im Bereich "Trinkwasser" festgesetzt. Dies ist der weltweit höchste Grenzwert. Auch ein reduzierter Grenzwert für Cadmium wurde für die aktuelle Trinkwasserverordnung festgesetzt. Eine drastische Verschärfung erfolgte in den Bereichen "gewerbliche Nutzung" und "öffentliche Nutzung". Dies betrifft zum Beispiel Altersheime, Ämter und alles im Bereich gewerbliche Vermietung. Hier ist eine Überschreitung der Grenzwerte strafbar. Eigentümer sind automatisch die "Betreiber der Hausinstallation". Sie stehen somit in der Pflicht. Unternehmen, Vereine, Verbände u.ä, die als "juristische Personen" agieren, sollten also die Pflicht der Überprüfung des Rohrleitungssystems rechtzeitig an "natürliche Personen" weiterleiten.
Schon im Jahr 1998 wurde geregelt, dass der Bleigrenzwert zum 1. Dezember 2013 reduziert werden soll. Dies wurde nun bestätigt. Auch ist es neu, dass alle Verbraucher, die Bleirohre in ihrem Leitungssystem haben, ab diesem Zeitpunkt informiert werden müssen. Zuständige Stellen überprüfen danach eine mögliche Reduzierung des Bleigehalts was meist aber nur über einen Austausch dieser Leitungen im kompletten Rohrsystem funktioniert. Umfassende Regelungen gibt es nun für alle Apparate die an die Trinkwasserversorgung angeschlossen werden (Getränkespender, Wasserspender, Zahnarzt-Munddusche etc.). Auch ein Richtwert für "Legionellen" wurde eingeführt.
Legionellen sind eine Art von Bakterium. Es gibt davon verschiedene Arten, aber alle leben im Wasser (Süß- und Salzwasser). Die besten Bedingungen für diese Bakterien sind im Bereich von 25 bis 50 °C mit einer geringen Frischwasserzufuhr. Der Namensgeber für diese Bakterien ist die "Legionärskrankheit". Wenn diese Bakterien lange in einem Rohrsystem verweilen können und günstige Wachstumsbedingungen haben, besteht Gefahr. Eine Übertragung von Legionellen ist theoretisch schon durch einfachen Kontakt mit dem Leitungswasser möglich. Aber nicht jede Berührung mit Legionellen führt zu einer Gefährdung der Gesundheit. Ein gesunder Mensch, der legionellenhaltiges Wasser zu sich nimmt, sollte normalerweise gesund bleiben. Wenn das Wasser aber nebelig zerstäubt wird, wie z.B. in einer Klimaanlage oder beim Duschen (Wasserdampf), besteht die Möglichkeit, dass die Bakterien in tiefe Lungenbereiche eindringen. Das Einatmen solchen zerstäubten Wassers ist also sehr gefährlich. Alles was Wasser also in Form von Wassertröpfchen abgibt, ist also gesundheitsgefährdend, sofern Legionellen in dem darin enthaltenen Wasser vorhanden sind.
Eine Untersuchungspflicht besteht in Bezug auf Warm-Wasserinstallationen, die eine Vernebelung des Trinkwassers verursachen (wie es z. B. bei Duschen der Fall ist).
Die Allgemeinen Anforderungen umfassen unter anderem:
Weitere wichtige Neuerungen:
Für die Betreiber von Trinkwasseranlagen gelten somit besondere Pflichten: Wartung und Instandhaltung. Ziel ist es, dass die Anlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Diese ergeben sich aus den Normen DIN EN 806, DIN EN 1717 sowie DIN 1988 und sind uns als Ihrem Fachbetrieb bekannt.
Damit Ihre Trinkwasserversorgung den Vorschriften entspricht, raten wir Ihnen zu einem Trinkwasser-Check. Denn die deutsche Trinkwasserverordnung ist eines der strengsten Lebensmittelgesetze weltweit. Beim Trinkwasser-Check werden verwendete Materialien, Werkstoffe und der Hausanschluss geprüft und die Armaturen und Rohrleitungen inspiziert.
Den "Stammtext Trinkwasserverordnung und Legionellen" finden Sie hier.
Alle Angaben ohne Gewähr