Fördermittel

Geld

Der Einsatz von Erneuerbaren Energien wird meist durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Nachdem eine Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm aufgehoben wurde, können nun wieder Anträge auf Förderung beim BAFA gestellt werden.

Lesen Sie hierzu auch die aktuelle Stellungnahme des BAFA. 

Mit den Fördermitteln wird der Einsatz von Pelletanlagen unterstützt und macht diesen damit noch attraktiver.

 

Fördermittel für regenerative Energien - Biomasse

Aktuelle Hinweise!

Seit 01.01.2012: Der Kombinationsbonus ist seit dem 01.01.2012 von 600.- € auf 500.- € gesunken. (Quelle: BAFA)

Nähere Informationen finden Sie hier

Basis-, Bonus- und Innovationsförderung Biomasse

Stand: 01.01.2012

M A ß N A H M EF Ö R D E R U N G
 BasisförderungBonusInnovationsförderung5
 im GebäudebestandKombinationsbonus3Effizienzbonus4 
Pelletofen mit Wassertasche
5 kW bis max. 100 kW
36 € / kW, mind. 1.000 €500 €0,5 × Basisförderung500 € je
Maßnahme
Pelletkessel1a
5 kW bis max. 100 kW
36 € / kW, mind. 2.000 €
Pelletkessel1a mit neu errichtetem Pufferspeicher von mind. 30 l / kW
5 kW bis max. 100 kW
36 € / kW, mind. 2.500 €
Holzhackschnitzelanlage1b mit einem
Pufferspeicher von mind. 30 l / kW
5 kW bis max. 100 kW
pauschal 1.000 € je Anlage
Scheitholzvergaserkessel2 mit einem Pufferspeicher von mind. 55l / kW
5 kW bis max. 100 kW
pauschal 1.000 € je Anlage-

 

 

„Biomasseanlagen werden nur im Gebäudebestand gefördert. Ausnahme: Die Errichtung einer Biomasseanlage zur Bereitstellung von Prozesswärme.
Gebäudebestand: Ein Gebäude, für das vor dem 01.01.2009 eine Bauanzeige erstattet oder ein Bauantrag gestellt wurde und in welchem vor dem 01.01.2009 ein Heizungssystem installiert wurde. Es muss sich um ein mit dem Gebäude fest verbundenes Heizungssystem handeln, das den Gesamtjahreswärmebedarf des Gebäudes oder Gebäudeteils abdeckt. Mobile Heizgeräte stellen kein Heizungssystem im Sinne der Förderrichtlinien dar.
Der Kombinationsbonus oder der Effizienzbonus kann zusätzlich zur Basisförderung gewährt werden. Kombinationsbonus und Effizienzbonus sind nicht miteinander kumulierbar.
Pelletöfen (Warmluftgeräte) sind nicht förderfähig.
Es gelten die Bestimmungen der Richtlinien vom 11. März 2011.

1a) Unter die Pelletkessel fallen auch Kombinationskessel zur Verbrennung von Holzpellets und Scheitholz. Kombinationskessel müssen über ein Mindest-Pufferspeichervolumen von 55 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung für den handbeschickten Teil der Anlage verfügen.

1b) Unter die Holzhackschnitzelanlagen fallen auch Kombinationskessel zur Verbrennung von Holzhackschnitzeln und Scheitholz. Kombinationskessel müssen über ein Mindest-Pufferspeichervolumen von 55 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung für den handbeschickten Teil der Anlage verfügen.

2) Es sind nur besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel förderfähig (staubförmige Emissionen: 15 mg/m3).

3) Zusätzlich zur Basisförderung kann ein Bonus von 500 € gewährt werden, wenn gleichzeitig eine förderfähige thermische Solaranlage installiert wurde.

4) Effizient im Sinne dieser Vorschrift sind Wohngebäude, die die Höchstwerte für den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust HT´ nach Anlage 1 Tabelle 2 der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 um mind. 30 % unterschreiten oder die den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust HT´ eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung, mit der in Tabelle 1 Anlage 1 der Energieeinsparverordnung 2009 angegebenen technischen Referenzausführung um mind. 30% unterschreiten. Für Nichtwohngebäude wird kein Effizienzbonus gewährt.

5) Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung des Wärmeertrags durch Abgaskondensation (Effizienzsteigerung) und/oder zur Abscheidung der im Abgas enthaltenen Partikel (Abgasminderung).“

Quelle: BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.bafa.de
Basis-, Bonus- und Innovationsförderung Biomasse, Stand: 01.01.2012
Alle Angaben ohne Gewähr

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Sollten Sie weitere Fragen zu aktuellen Fördermitteln haben, nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gern individuell.

 

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